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Tuesday, 03.10.2017
Achtung: Mehrwertsteuer - Steuersatzänderung per 1. Januar 2018
Achtung: Mehrwertsteuer - Steuersatzänderung per 1. Januar 2018 Aufgrund der Ablehnung der AHV-Zusatzfinanzierung über die Mehrwertsteuer in der Volksabstimmung vom 24. September 2017 sinken in der Schweiz diese Steuersätze auf 1. Januar 2018. Liechtenstein ist gemäss der staatsvertraglichen Vereinbarungen mit der Schweiz verpflichtet, diese Steuersatzsänderungen zeitgleich ins liechtensteinische Recht zu übernehmen.








Ab dem 1. Januar 2018
gelten somit in der Schweiz und in Liechtenstein die folgenden Mehrwertsteuersätze:

 

bisher

neu

Normalsatz

8.0%

7.7%

Reduzierter Satz

2.5%

2.5%

Sondersatz für Beherbergung

3.8%

3.7%

 

Massgebend für den anzuwendenden Steuersatz sind weder das Datum der Rechnungsstellung noch der Zahlung, sondern der Zeitpunkt respektive der Zeitraum der Leistungserbringung.

Die Reduktion der Steuersätze führt auch zu einer entsprechenden Anpassung der Saldosteuersätze sowie der Pauschalsteuersätze für das Gemeinwesen. Die Saldo- bzw. Pauschalsteuersätze werden neu so berechnet, dass die Steuerschuld prozentual gleich abnimmt.

Wie sich die die Änderung der Steuersätze (inkl. Saldo- und Pauschalsteuersätze) im Detail auswirkt, können Sie der   MWST-Info 19 Steuersatzänderung per 1. Januar 2018  der Eidgenössischen Steuerverwaltung entnehmen, welche auch in Liechtenstein analoge Anwendung findet.

Für alle weiterführenden Fragen in Zusammenhang mit der Umstellung der MWST Sätze und der korrekten Anwendung der neuen Bestimmungen stehen wir gerne zur Verfügung.

Kontakt:
Christiane Goldstein 
Tel +423 388 10 94 
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