
Nicht nur in den umliegenden Ländern, auch in der Schweiz gibt es die Möglichkeit zur straflosen Selbstanzeige. Was muss der Steuerpflichtige wissen, den das schlechte Gewissen plagt?
Vielen Steuerpflichtigen ist noch nicht bekannt, dass sie als reuige Steuersünder ohne Strafsteuern, z.B. Schwarzgeld legalisieren können (DBG Art. 175 und Art. 248 StG). Die letzte Steueramnestie ist schon lange her und geht auf das Jahr 1969 zurück. Diese neue Steueramnestie bringt einiges!
Der Steuerpflichtige kann nur einmal im Leben die Amnestie nutzen. Wer sich selbst anzeigt, muss die hinterzogenen Steuern inklusive Verzugszinsen für maximal 10 Jahre nachzahlen. Eine Busse wird bei der erstmaligen Anzeige nicht erhoben. In der Regel wird die Selbstanzeige mit der Steuererklärung deklariert.
Nächstens werden diese wieder allen Steuerpflichtigen zugestellt. Wichtig ist, dass der Steuerpflichtige ausdrücklich auf die Steuerhinterziehung hinweist, um Straffreiheit zu erlangen. Bei blossem stillschweigendem Aufführen eines bisher nicht deklarierten Bankkontos im Wertschriftenverzeichnis wird keine Selbstanzeige begründet. Ebenso ist eine vorbehaltlose Kooperation mit den Steuerbehörden erforderlich und die Nachzahlung der Steuer muss möglich sein.
Noch weiter geht die Amnestie im Erbfall. Legen die Erben sämtliches nicht deklariertes Vermögen offen, werden die Nachsteuern und Zinsen lediglich für maximal 3 Jahre erhoben. Ein Erbe kann auch gegen den Willen seiner Miterben die Erbamnestie beanspruchen. Die Erbengemeinschaft wird als Subjekt bis zur Erhebung des Erbeninventars und Steuererhebung als Gemeinschaft behandelt.
Die Regelungen der Amnestie gelten auch für Unternehmen, sowohl für natürliche wie auch juristische Personen.
Grundsätzlich ist bei Steuerhinterziehung, sofern der Fiskus aufdeckt, z.B. ein nicht deklariertes Bankkonto, zusätzlich zur ordentlichen Steuer, maximal bis zum dreifachen Betrage Nachsteuern und Bussen sowie Zinsen geschuldet.
Bei Steuerbetrug, z.B. fälschen von Lohnausweisen, Bilanzen, kann im Extremfall nebst Nachsteuern und Bussen, auch Gefängnis drohen.
Lassen Sie sich deshalb von einem sachkundigen Treuhänder, Steuerberater oder Rechtsanwalt beraten.