Aktuelles
Monday, 02.04.2012
Stiftungswahl: Liechtenstein als Alternative zu Österreich
Stiftungswahl: Liechtenstein als Alternative zu Österreich Den österreichischen Privatstiftungen wurden fast alle Steuervorteile genommen. Die transparente Stiftung in Liechtenstein ist eine interessante Alternative.

Mit dem Budgetbegleitgesetz 2012 (BBG 2012) und dem Sparpaket 2012 wurden den österreichischen Privatstiftungen bis auf einige wenige Möglichkeiten fast alle Steuervorteile entzogen. Dies ist auch bei ausländischen Stiftungen, insbesondere bei der liechtensteinischen, der Fall - alle sollen (steuerlich) gleich "schlecht" behandelt werden.
Im Falle einer liechtensteinischen Stiftung muss vermutet werden, dass darauf auch die Bemühungen gründen, diese als transparent, also "gläsern", zu behandeln. Eine intransparente liechtensteinische Stiftung würde unter bestimmten Umständen - wie die Gegenüberstellung der Besteuerungssysteme zeigt - wesentliche steuerliche Vorteile durch die Thesaurierungsmöglichkeiten von Gewinnen und anderen Steuervorteilen bieten.

Identische Besteuerung
Durch die Erhöhung der Zwischensteuer auf 25 Prozent und mit der Überführung der Grundstücksübertragungen ins Grunderwerbssteuergesetz ergibt sich bis auf wenige Ausnahmen eine im Endergebnis fast identische Besteuerung einer zugerechneten transparenten liechtensteinischen Stiftung gegenüber einer österreichischen Privatstiftung.
Es kann sogar gesagt werden, dass die transparent zugerechnete liechtensteinische Stiftung je nach Art der zugewendeten Vermögenswerte steuerlich günstiger sein kann als die österreichische - etwa beim Wegfall des Stiftungseingangssteueräquivalents in Höhe von 2,5 Prozent, bei der Übertragung von inländischen Grundstücken oder bei einer Auflösung der Stiftung.

Gestaltungsspielraum
Unter Berücksichtigung von weiteren gestalterisch zulässigen Vorteilen des liechtensteinischen Stiftungsrechts - wie bessere innere Kontrollrechte der Begünstigten, Ausgestaltungsmöglichkeiten von Organen und Funktionen oder besserer Schutz vor Pfändung und Vollstreckung - würde streng genommen der transparenten liechtensteinischen Stiftung sogar ein Vorsprung zukommen.
Darüber hinaus könnte ein geschicktes Vorgehen der liechtensteinischen Politik im Rahmen der Verhandlungen des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen beiden Ländern dazu führen, dass sich dieser Vorsprung sogar noch erhöht, etwa durch den Wegfall der Erhöhung der Stiftungseingangssteuer auf derzeit 25 Prozent.

Einzelfallprüfung
Die Anerkennung der Intransparenz einer liechtensteinischen Stiftung durch die österreichische Finanzverwaltung ist nicht standardisiert durchführbar. Vielmehr bedarf es einer intensiven Einzelfallprüfung bzw. einer Darstellung der lauteren Absichten des Stifters sowie des Könnens und der Professionalität der liechtensteinischen Treuhänder und Stiftungsräte, dass die Intransparenz anerkannt wird.

Die liechtensteinische Stiftung könnte eine interessante Alternative oder Ergänzung zu einer österreichischen Privatstiftung sein.


Zu den Autoren:
Renatus Kühne ist Stiftungsexperte und Partner der Euro Treuhand AG in Liechtenstein.
Armin Franz ist Stiftungsexperte und Partner der Auditreu in Wien